AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Centravital GmbH

Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Präsenz-Seminare der Centravital
GmbH, nachfolgend Centravital genannt.

1. Anmeldung bzw. Vertragsabschluss

1.1 Eine Anmeldung kann schriftlich, per Fax oder online bei der Centravital erfolgen.
1 .2 Lehnt die Centravital die Anmeldung nicht innerhalb einer Frist von 7 Tagen schriftlich ab, gilt die Anmeldung als angenommen.

2. Seminarinhalte

2.1 Der Inhalt und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen
Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Auftrages wird.

3. Rücktritt

Ein Rücktritt und/oder Stornierung der Anmeldung muss in Schriftform zu erfolgen. Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der Eingang der Erklärung bei Centravital maßgeblich.

3.1 Der Teilnehmer/ die Teilnehmerin ist berechtigt, bis zu 15 Tage vor Beginn des Seminars ohne Angaben von Gründen schriftlich vom Vertrag zurückzutreten. ln diesem Fall werden keine Seminarpauschale I keine Stornierungskosten berechnet.
3.2 Beim Rücktritt innerhalb von 14- 5 Tagen vor Beginn des Seminars werden 50% der Seminarpauschale fällig. Bei einem späteren Rücktritt werden 100% der Seminarpauschale fällig. Bei Nichtteilnahme sind vom Teilnehmer/Von der Teilnehmerin 100% der
Seminarpauschale zu entrichten.

4. Absagen

4.1 Centravital behält sich die Absage von Seminaren aus Gründen, die sie nicht zu vertreten hat, z.B. Nichterreichen der seminar-typabhängigen Teilnehmerzahl, kurzfristiger Ausfall des Dozenten, vor.
4.2 Bei einer Absage wird Centravital versuchen, den Teilnehmer/ die Teilnehmerin auf einen anderen Veranstaltungstermin umzubuchen, sofern der Teilnehmer/ die Teilnehmerin einverstanden ist.
4.3 Weitergehende Ansprüche des Teilnehmers/ der Teilnehmerin, insbesondere Schadensersatzansprüche gleich welcher Art sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens Centravital oder deren Erfüllungsgehilfen.

5. Zahlungsbedingungen

5.1 Für Seminare und sonstige Leistungen gelten die im Auftrag vereinbarten Preise und Zahlungsmodalitäten.
5.2 Aus- und Fortbildung für betriebliche Ersthelfer
Die Centravital kann die direkte Seminarpauschale pro Teilnehmerin I Teilnehmer für eine Aus- oder Fortbildung von betrieblichen Ersthelfern bei Erfüllung aller von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geforderten Voraussetzungen und mit Vorlage aller von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse geforderten Formulare vollständig ausgefüllt und im Original mit dem für den Teilnehmer I die Teilnehmerin I den Auftraggeber zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse direkt abrechnen. Die Möglichkeit der direkten Abrechnung. ist eine unentgeltliche Serviceleistung der Centravital. ohne
Anerkennung weiterer Pflichten oder daraus resultierender Schadenersatzansprüche.

lnhouse-Pauschalen (für Seminare beim Teilnehmer I bei der Teilnehmerin I beim Auftraggeber vor Ort zum Wunschtermin) sind optionale Sonderleistungen und können generell nicht mit der für den Teilnehmer I die Teilnehmerin zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse abgerechnet werden. Abrechenbar ist grundsätzlich nur der jeweils gültige Euro-Betrag von der für den Teilnehmer I die Teilnehmerin I den Auftraggeber zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Bei allen Seminaren, die beim Auftraggeber vor Ort und zum Wunschtermin durchgeführt werden, gilt für die Abrechnung des jeweils gültigen Euro-Betrages mit der für den Teilnehmenden zuständigen Berufsgenossenschaft / Unfallkasse abweichend zur Regelung gem. DGUV 304-001 folgende Vereinbarung: 

Die Centravital berechnet dem Teilnehmenden / Auftraggeber unabhängig von der Teilnehmeranzahl eine Inhouse-Pauschale zuzüglich einer Kilometerpauschale pro gefahrenen Kilometer für Hin- und Rückfahrt. Die Inhouse-Pauschale weicht von dem durch die DGUV vorgegebenen Teilnehmer-Euro-Betrag aufgrund vom geforderten Standard abweichender Mehrleistungen für diese Seminarform ab. Die Mehrleistungen umfassen eine Kurzbegehung im Betrieb des Auftraggebers – vor, nach oder während dem Seminar, bei dem durch das geschulte Trainerpersonal der Centravital, Hinweise zur aktiven Unfallverhütung und/oder Brandschutz konkretisiert und Hinweise gegeben werden. Die Mehrleistung umfasst einen Zeitaufwand von maximal 60 Minuten. Dem Auftraggeber ist dabei bekannt, dass die Kosten pro Teilnehmenden für eine Aus- oder Fortbildung von betrieblich Ersthelfenden mit direkter Abrechnung über die zuständige Berufsgenossenschaft/Unfallkasse, mit dem von der Berufsgenossenschaft dafür jeweils gültigen Euro-Beitrag bereits abgegolten sind. Die vom Auftraggeber durch die Inhouse-Pauschale und die Kilometerpauschale dann zu entrichtenden Mehrkosten, beruhen auf den erbrachten Mehrleistungen gegenüber dem geforderten Standard gem. DGUV 304-001.

Für eine ordnungsgemäße Abrechnung der direkten Seminarpauschale mit der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse, ist das jeweils gültige Abrechnungsformular der für den Teilnehmer I die Teilnehmerin zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse zu Lehrgangsbeginn im Original und vollständig ausgefüllt vorzulegen.

Kopien werden von der Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse grundsätzlich nicht anerkannt. Liegt das Abrechnungsformular nicht oder nicht wie von der zuständigen Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gefordert vor, hat der Teilnehmer I die
Teilnehmerin 1 der Auftraggeber die Möglichkeit, ein wie von der zuständigen
Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse gefordertes Formular binnen 7 Tagen nach Beendigung des Seminars vollständig ausgefüllt und im Original bei der Centravital einzureichen.

Wird das Abrechnungsformular nicht bis spätestens 7 Tage nach dem Lehrgang nachgereicht werden, so wird dem Teilnehmer I der Teilnehmerin I dem Auftraggeber die Seminarpauschale ohne Abzug zu 1 00% in Rechnung gestellt. Spätere Verrechnungen sind nur gegen Kostenerstattung des Aufwandes zu einem Satz von 25,00 EUR pro angefangene 15 Minuten möglich.

Sollte die Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse nach durchgeführten Seminaren eine Zahlung allgemein oder für einzelne Teilnehmerinnen oder Teilnehmer- egal aus welchen Gründen- ablehnen. müssen die (Rest-) Kosten zu 100% durch den
Teilnehmer 1 die Teilnehmerin I den Auftraggeber getragen werden. Dies gilt auch
für lnhouse-Pauschalen für Seminare beim Auftraggeber vor Ort.

6. Rechte an den Seminarunterlagen

6.1 Alle ausgegebenen Arbeitsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Sie werden exklusiv den Teilnehmenden eines Seminars zur Verfügung gestellt. Alle Rechte, auch die der Übersetzung des Nachdrucks und die Vervielfältigung der Unterlagen oder von Teilen daraus, behält sich Centravital vor. Kein Teil von Unterlagen darf- auch auszugsweise- ohne die schriftliche Genehmigung von Centravital in irgendeiner Form, auch nicht zum Zwecke der Unterrichtsgestaltung, reproduziert,insbesondere unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt, verbreitet oder zu öffentlichen Wiedergaben benutzt werden.

7.Haftung

Centravital haftet nicht für Schäden, die durch Unfälle, Verlust oder Diebstahl von in SchulungsräumeI-gelände der Centravital eingebrachte Sachen, insbesondere Garderobe oder Wertgegenstände, entstehen. Bei von Centravital zu vertretenden Schäden, gleich aus welchem Rechtsgrund, haftet diese nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit.

8. Erfüllungsort

Für sämtliche Ansprüche aus dem Vertrag ist Erfüllungsort der Sitz der Centravital.

9. Gerichtsstand

9.1 Der Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten ist der Sitz der Centravital.
9.2 Der gleiche Gerichtsstand gilt, wenn der Teilnehmer/ die Teilnehmerinkeinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.
9.3 An Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nimmt
Centravital nicht teil.

10. Schlussbestimmungen

10.1 Für die Beziehung zwischen den Vertragspartnern ist allein der Vertrag verbindlich. Individualabsprachen müssen schriftlich bestätigt werden.
10.2 Mündliche Zusagen oder Vereinbarungen über die Entbehrlichkeit der
Schriftform sind unwirksam.
10.3 Auf das Vertragsverhältnis findet deutsches Recht Anwendung.

Bitte beachten Sie zusätzlich auch die ausgehängten Datenschutzinformationen. Sie finden diese auch unter www.centravital.de/datenschutz

© Centravital GmbH- Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare- Stand 01.07.2020